Tätigkeitsbereich


Tätigkeitsbereich bei Schwerpunkt Altenarbeit

§ 9

(1) Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers A umfasst:

1. in einem eigenverantwortlichen Bereich: die möglichst umfassende Begleitung, Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf den Bedarf dieser Menschen und gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse;
2. im Übrigen: die pflegerischen Befugnisse als Pflegehelferin oder als Pflegehelfer nach dem GuKG.
(2) Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:
1. präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung;
2. das Eingehen auf körperliche, seelische, soziale, geistige Bedürfnisse und Ressourcen;
3. die Hilfe zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbst-ständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter;
4. die individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter;
5. die Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen;
6. die Entlastung, Begleitung und die Anleitung von Angehörigen

 


Tätigkeitsbereich bei Schwerpunkt Altenarbeit

§ 12

(1) Der Tätigkeitsbereich der Diplom-Sozialbetreuerin oder des Diplom-Sozialbetreuers A umfasst:

1. in einem eigenverantwortlichen Bereich: die Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Konzepten und Projekten auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten wie Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Soziologen, Sozialarbeitern und Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege;
2. im Übrigen: die pflegerischen Befugnisse als Pflegehelferin oder als Pflegehelfer nach dem GuKG.
(2) Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:
1. die altersgerechte Umgestaltung der Wohnumgebung einschließlich der Beratung über entsprechende Hilfsmittel und Behelfe und deren Besorgung sowie die Organisation der dafür nötigen Behörden- und Versicherungswege;
2. die Erstellung spezieller Animationsprogramme für Kleingruppen und Einzelpersonen zur Förderung motorischer Fähigkeiten durch Bewegungsübungen;
3. die Erstellung spezieller Animationsprogramme zur Förderung der Hirnleistungsfähigkeit;
4. die Anregung von Kommunikationsprozessen in Kleingruppen und für Einzelne zur Verbesserung des sozialen Klimas unter den Bewohnern und im Verhältnis zu den Pflegepersonen;
5. die Erarbeitung von Strategien im Fall akuter Krisensituationen wie bei Tod von Angehörigen oder Mitbewohnern, Depression und Suizidgefährdung, Verwirrung und Desorientierung sowie Suchtproblemen;
6. der Einsatz von methodischen Kompetenzen vor allem hinsichtlich Validation, Kinaesthetics und Biografiearbeit.